511.11
CH-SO
§ 1 Gesetz über die Kantonspolizei - I. Allgemein
Aufgaben der Kantonspolizei
§ 1 Gesetz über die Kantonspolizei · I. Allgemein
1. Die Kantonspolizei übt die Funktionen der Sicherheits-, der Kriminal- und der Verkehrspolizei aus.
2. Im Rahmen ihrer Aufgaben leistet sie der Bevölkerung Hilfe. Sie verhütet Unfälle und Straftaten durch Information und andere geeignete Massnahmen.
3. Sie unterstützt die Behörden bei der Durchsetzung der Rechtsordnung im Rahmen dieses Gesetzes und der Spezialgesetzgebung.