Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
436.11 CH-SO

§ 42 Verordnung über den Schutz der historischen Kulturdenkmäler (Kulturdenkmäler-Verordnung) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (42 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 42 Kulturdenkmäler-Verordnung · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt am 1. Mai 1996 in Kraft. Vorbehalten bleibt das Einspruchsrecht des Kantonsrates.

← § 41 Kulturdenkmäler-Verordnung Verordnung über den Schutz der historischen Kulturdenkmäler (Kulturdenkmäler-Verordnung) - Zweck

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →