Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
436.11 CH-SO

§ 37 Verordnung über den Schutz der historischen Kulturdenkmäler (Kulturdenkmäler-Verordnung) - Tätigkeitsberichte

Vollzug
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (42 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 37 Kulturdenkmäler-Verordnung · Tätigkeitsberichte

1. Die Kantonale Denkmalpflege und die Kantonsarchäologie berichten in regelmässigen Abständen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit.

2. Sie veröffentlichen ihre Berichte in geeigneter Form.

← § 36 Kulturdenkmäler-Verordnung Verordnung über den Schutz der historischen Kulturdenkmäler (Kulturdenkmäler-Verordnung) - Zweck § 38 Kulturdenkmäler-Verordnung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →