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436.11 CH-SO

§ 31 Verordnung über den Schutz der historischen Kulturdenkmäler (Kulturdenkmäler-Verordnung) - Entschädigungen für materielle oder formelle Enteignung

Forschung, Beiträge und Entschädigungen
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§ 31 Kulturdenkmäler-Verordnung · Entschädigungen für materielle oder formelle Enteignung

1. Die Entschädigung aufgrund einer materiellen oder formellen Enteignung richtet sich nach den §§ 228 ff. des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch.

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