436.11
CH-SO
§ 31 Verordnung über den Schutz der historischen Kulturdenkmäler (Kulturdenkmäler-Verordnung) - Entschädigungen für materielle oder formelle Enteignung
Forschung, Beiträge und Entschädigungen
§ 31 Kulturdenkmäler-Verordnung · Entschädigungen für materielle oder formelle Enteignung
1. Die Entschädigung aufgrund einer materiellen oder formellen Enteignung richtet sich nach den §§ 228 ff. des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch.