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§ 26 Verordnung über den Schutz der historischen Kulturdenkmäler (Kulturdenkmäler-Verordnung) - Forschung

Forschung, Beiträge und Entschädigungen
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§ 26 Kulturdenkmäler-Verordnung · Forschung

1. Der Kanton kann Untersuchungen, Beratungen, Grundlagenbeschaffungen, Studien, Forschungen und Veröffentlichungen betreffend historische Kulturdenkmäler im Kanton Solothurn fördern und die Konservierung, Restaurierung, Aufbewahrung, Dokumentation und Präsentation entsprechender Gegenstände unterstützen.

2. Er informiert die Bevölkerung über die Anliegen des Denkmalschutzes und der Archäologie.

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