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436.11 CH-SO

§ 1 Verordnung über den Schutz der historischen Kulturdenkmäler (Kulturdenkmäler-Verordnung) - Zweck

Allgemeines
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§ 1 Kulturdenkmäler-Verordnung · Zweck

1. Diese Verordnung bezweckt, historische Kulturdenkmäler im Interesse der Allgemeinheit als kulturgeschichtliches Erbe zu schützen und zu erhalten.

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