Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
435.148.5 CH-SO

Kanton Solothurn 435.148.5

1 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Solothurn
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Gesetzestext (1 Artikel)

1. Im Kanton Solothurn ist das Sammeln und Vernichten von Weinbergschnecken verboten. Widerhandlungen werden mit Busse bis 200 Franken bestraft.

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