Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
435.145 CH-SO

§ 5 Unterschutzstellung der erratischen Blöcke

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§ 5 Unterschutzstellung der erratischen Blöcke

1. Dieser Beschluss ist im Wortlaut im Amtsblatt zu veröffentlichen. Er tritt mit diesem Datum in Kraft.

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