Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
435.145 CH-SO

§ 1 Unterschutzstellung der erratischen Blöcke

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§ 1 Unterschutzstellung der erratischen Blöcke

1. Alle auf dem Gebiet des Kantons Solothurn über und unter der Oberfläche liegenden erratischen Blöcke (Findlinge) werden dem Naturschutz unterstellt.

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