§ 6 Statuten der Stiftung der Zentralbibliothek Solothurn - Stiftungsrat
§ 6 Statuten der Stiftung der Zentralbibliothek Solothurn · Stiftungsrat
1. Der Stiftungsrat setzt sich zusammen aus
a)* zwei vom Regierungsrat des Kantons Solothurn gewählten Mitgliedern;
b)* zwei vom Gemeinderat der Einwohnergemeinde Solothurn gewählten Mitgliedern;
c)* zwei von den Regionsgemeinden, mit denen die Zentralbibliothek Leistungsverträge abgeschlossen hat, bestimmten Mitgliedern.
2. Der Regierungsrat wählt den Präsidenten bzw. die Präsidentin. Der Stiftungsrat konstituiert sich ansonsten selbst.
3. Bei Stimmengleichheit übt der Präsident bzw. die Präsidentin den Stichentscheid aus.
4. Der Direktor bzw. die Direktorin der Zentralbibliothek nimmt an den Sitzungen des Stiftungsrates mit beratender Stimme teil.
5. Der Stiftungsrat kann Privaten, welche namhafte Beiträge geleistet haben, das Recht einräumen, mit beratender Stimme an den Sitzungen teilzunehmen.