434.313
CH-SO
§ 16 Statuten der Stiftung der Zentralbibliothek Solothurn - Gebühren
§ 16 Statuten der Stiftung der Zentralbibliothek Solothurn · Gebühren
1. Die Zentralbibliothek kann für ihre Leistungen Gebühren erheben und Sicherheitsleistungen verlangen.
2. Der Stiftungsrat bestimmt den Gegenstand und die Höhe der Gebühren sowie den Umfang der Sicherheitsleistung.