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§ 16 Statuten der Stiftung der Zentralbibliothek Solothurn - Gebühren

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§ 16 Statuten der Stiftung der Zentralbibliothek Solothurn · Gebühren

1. Die Zentralbibliothek kann für ihre Leistungen Gebühren erheben und Sicherheitsleistungen verlangen.

2. Der Stiftungsrat bestimmt den Gegenstand und die Höhe der Gebühren sowie den Umfang der Sicherheitsleistung.

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