434.313
CH-SO
§ 15 Statuten der Stiftung der Zentralbibliothek Solothurn - Dienst- und Besoldungsrecht
§ 15 Statuten der Stiftung der Zentralbibliothek Solothurn · Dienst- und Besoldungsrecht
1. Für das Personal gilt ausschliesslich das kantonale Dienst- und Besoldungsrecht. Das Personal wird einheitlich öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich angestellt. Über die Art der Anstellung entscheidet der Stiftungsrat.
2. Das Personal ist bezüglich Versicherungen in jedem Fall dem Verwaltungspersonal gleichzustellen und in die Pensionskasse des Kantons aufzunehmen.