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§ 14 Statuten der Stiftung der Zentralbibliothek Solothurn - Betriebsmittel

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§ 14 Statuten der Stiftung der Zentralbibliothek Solothurn · Betriebsmittel

1. Die Betriebsmittel bestehen aus

a)* den jährlichen Beiträgen des Kantons Solothurn, der Einwohnergemeinde Solothurn und der Regionsgemeinden;

b) den Erträgen allfälliger Fonds;

c) Beiträgen von Privaten und juristischen Personen;

d) den Einnahmen aus dem Benutzungsdienst;

e) anderen Einnahmen.

2. Die Zentralbibliothek schliesst mit dem Kanton Solothurn, der Einwohnergemeinde Solothurn und den Regionsgemeinden Leistungsverträge über mehrere Jahre ab.

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