§ 11 Statuten der Stiftung der Zentralbibliothek Solothurn - Stiftungsvermögen
§ 11 Statuten der Stiftung der Zentralbibliothek Solothurn · Stiftungsvermögen
1. Das Stiftungsvermögen besteht aus
a) den in § 1 des Vertrages vom 7. April/12. Mai 1931 zwischen dem Kanton und der Stadt Solothurn erwähnten Vermögenswerten, nämlich den Beständen der ehemaligen Kantons-, Professoren- und Studentenbibliothek und allfälliger anderer aus dem Kanton Solothurn aufzunehmender Bibliotheken sowie aus den Beständen der ehemaligen Stadtbibliothek;
b) den Neuanschaffungen;
c) allfälligen Fonds;
d) den einmaligen Investitionsbeiträgen von Kanton und Stadt Solothurn sowie der umliegenden Gemeinden;
e) den jährlichen Betriebsbeiträgen von Kanton und Stadt Solothurn sowie der umliegenden Gemeinden;
f) den Zuwendungen von privaten (natürlichen oder juristischen) Personen;
g) den Erträgen aus dem Betrieb der Bibliothek;
h) den bestehenden Bibliotheksgebäuden und -einrichtungen.