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§ 11 Statuten der Stiftung der Zentralbibliothek Solothurn - Stiftungsvermögen

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§ 11 Statuten der Stiftung der Zentralbibliothek Solothurn · Stiftungsvermögen

1. Das Stiftungsvermögen besteht aus

a) den in § 1 des Vertrages vom 7. April/12. Mai 1931 zwischen dem Kanton und der Stadt Solothurn erwähnten Vermögenswerten, nämlich den Beständen der ehemaligen Kantons-, Professoren- und Studentenbibliothek und allfälliger anderer aus dem Kanton Solothurn aufzunehmender Bibliotheken sowie aus den Beständen der ehemaligen Stadtbibliothek;

b) den Neuanschaffungen;

c) allfälligen Fonds;

d) den einmaligen Investitionsbeiträgen von Kanton und Stadt Solothurn sowie der umliegenden Gemeinden;

e) den jährlichen Betriebsbeiträgen von Kanton und Stadt Solothurn sowie der umliegenden Gemeinden;

f) den Zuwendungen von privaten (natürlichen oder juristischen) Personen;

g) den Erträgen aus dem Betrieb der Bibliothek;

h) den bestehenden Bibliotheksgebäuden und -einrichtungen.

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