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434.311 CH-SO

§ 4 Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung für die Zentralbibliothek Solothurn

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§ 4 Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung für die Zentralbibliothek Solothurn

1. Der Beschluss über die Eigentumsübertragung sämtlicher Bestände der Stadtbibliothek an die öffentlich-rechtliche Stiftung ist durch die Einwohnergemeindeversammlung Solothurn zu fassen.

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