434.311
CH-SO
§ 3 Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung für die Zentralbibliothek Solothurn
§ 3 Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung für die Zentralbibliothek Solothurn
1. Der Regierungsrat wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Einwohnergemeinderat der Stadt Solothurn die Statuten der öffentlich-rechtlichen Stiftung festzusetzen.