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434.311 CH-SO

§ 3 Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung für die Zentralbibliothek Solothurn

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§ 3 Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung für die Zentralbibliothek Solothurn

1. Der Regierungsrat wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Einwohnergemeinderat der Stadt Solothurn die Statuten der öffentlich-rechtlichen Stiftung festzusetzen.

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