434.311
CH-SO
§ 2 Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung für die Zentralbibliothek Solothurn
§ 2 Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung für die Zentralbibliothek Solothurn
1. Der Kanton Solothurn stattet die Stiftung in der Weise aus, dass er ihr die gesamten Bestände der Kantons- und Professorenbibliothek und einzelne Teile der Studentenbibliothek zu Eigentum übergibt.