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434.311 CH-SO

§ 2 Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung für die Zentralbibliothek Solothurn

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§ 2 Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung für die Zentralbibliothek Solothurn

1. Der Kanton Solothurn stattet die Stiftung in der Weise aus, dass er ihr die gesamten Bestände der Kantons- und Professorenbibliothek und einzelne Teile der Studentenbibliothek zu Eigentum übergibt.

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