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431.115 CH-SO

§ 18 Verordnung über das Kuratorium für Kulturförderung - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 18 Verordnung über das Kuratorium für Kulturförderung · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung werden folgende Erlasse aufgehoben

a) Die Verordnung über das Kuratorium für Kulturförderung vom 10. Juni 1997;

b) die Verordnung über den Betrieb des Palais Besenval vom 30. Mai 1989.

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