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§ 13 Verordnung über das Kuratorium für Kulturförderung - Fachkommissionen

Die Aufgaben und Kompetenzen im Einzelnen
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§ 13 Verordnung über das Kuratorium für Kulturförderung · Fachkommissionen

1. Die Fachkommissionen unterstützen und fördern das zeitgenössische Kunst- und Kulturschaffen und die Leistungen von Kulturvermittelnden, indem sie Produktionsbeiträge, Publikationsbeiträge und Defizitdeckungsgarantien beantragen sowie Anträge auf Ankauf von Kunstwerken einreichen und Kulturschaffenden und kulturellen Institutionen, Veranstaltern und Veranstalterinnen Beratungen anbieten oder an solchen Beratungen Dritter partizipieren.

2. Sie beantragen dem Leitenden Ausschuss u.a. Vorschläge auf Verleihung von Auszeichnungspreisen, die Gewährung von Werkjahrbeiträgen, die Organisation von Künstlerbegegnungen und die Durchführung von Wettbewerben zur Förderung des kulturellen Schaffens.

3. Um Fördermittel fachspezifisch einsetzen zu können, geben sich die einzelnen Fachkommissionen Richtlinien, welche vom Leitenden Ausschuss genehmigt werden.

4. Die einzelnen Fachkommissionen erarbeiten Richtlinien zur Beurteilung von Routine-Unterstützungsgesuchen durch die Geschäftsstelle, welche vom Leitenden Ausschuss genehmigt werden.

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