Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
431.115 CH-SO

§ 1 Verordnung über das Kuratorium für Kulturförderung

Zweck
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§ 1 Verordnung über das Kuratorium für Kulturförderung

1. Diese Verordnung regelt das Engagement des Kantons Solothurn in der Förderung zeitgenössischer Kultur; sie nennt die beteiligten Gremien, bestimmt ihre Kompetenzen und regelt das Verfahren.

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