431.11
CH-SO
§ 4bis Gesetz über Kulturförderung - Rechtsform
Museum Altes Zeughaus (MAZ)
§ 4bis Gesetz über Kulturförderung · Rechtsform
1. Das Museum Altes Zeughaus (MAZ) ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons mit eigener Rechtspersönlichkeit.
2. Es organisiert sich selbst und führt eine eigene Rechnung.