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431.11 CH-SO

§ 4bis Gesetz über Kulturförderung - Rechtsform

Museum Altes Zeughaus (MAZ)
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§ 4bis Gesetz über Kulturförderung · Rechtsform

1. Das Museum Altes Zeughaus (MAZ) ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons mit eigener Rechtspersönlichkeit.

2. Es organisiert sich selbst und führt eine eigene Rechnung.

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