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424.581.1 CH-SO

§ 9 Errichtung einer Pensionskasse für die christkatholischen und evangelisch-reformierten Geistlichen des Kantons Solothurn - b) Beiträge der Versicherten

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§ 9 Errichtung einer Pensionskasse für die christkatholischen und evangelisch-reformierten Geistlichen des Kantons Solothurn · b) Beiträge der Versicherten

1. Die Beiträge der Versicherten (Prämien und weitere Leistungen) sind durch die Statuten in einer Höhe vorzusehen, dass sie nach den Grundsätzen der Versicherungstechnik genügen, um, unter Mitberücksichtigung der anderweitig sichergestellten periodischen Kasseneinnahmen, die in Aussicht genommenen Leistungen der Pensionskasse jederzeit zu bestreiten.

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