424.581.1
CH-SO
§ 2 Errichtung einer Pensionskasse für die christkatholischen und evangelisch-reformierten Geistlichen des Kantons Solothurn - II. Aufgabe
§ 2 Errichtung einer Pensionskasse für die christkatholischen und evangelisch-reformierten Geistlichen des Kantons Solothurn · II. Aufgabe
1. Die Pensionskasse hat die Aufgabe, die Mitglieder und ihre Angehörigen gegen die wirtschaftlichen Folgen der Invalidität, des Alters und des Todes zu sichern; sie gewährt zur Durchführung dieser Zwecke Invaliditäts-, Alters-, Witwen- und Waisenrenten.