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424.581.1 CH-SO

§ 2 Errichtung einer Pensionskasse für die christkatholischen und evangelisch-reformierten Geistlichen des Kantons Solothurn - II. Aufgabe

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§ 2 Errichtung einer Pensionskasse für die christkatholischen und evangelisch-reformierten Geistlichen des Kantons Solothurn · II. Aufgabe

1. Die Pensionskasse hat die Aufgabe, die Mitglieder und ihre Angehörigen gegen die wirtschaftlichen Folgen der Invalidität, des Alters und des Todes zu sichern; sie gewährt zur Durchführung dieser Zwecke Invaliditäts-, Alters-, Witwen- und Waisenrenten.

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