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§ 19 Errichtung einer Pensionskasse für die christkatholischen und evangelisch-reformierten Geistlichen des Kantons Solothurn - XIII. Aufhebung von Erlassen

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§ 19 Errichtung einer Pensionskasse für die christkatholischen und evangelisch-reformierten Geistlichen des Kantons Solothurn · XIII. Aufhebung von Erlassen

1. Dezember 1918 über den Pensionsfonds für die christkatholische Geistlichkeit des Kantons Solothurn sowie alle weiteren Bestimmungen über den bisherigen Pfarrer-Pensionsfonds, soweit sie nicht bereits dahingefallen sind, aufgehoben.

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