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424.581.1 CH-SO

§ 12 Errichtung einer Pensionskasse für die christkatholischen und evangelisch-reformierten Geistlichen des Kantons Solothurn - VIII. Leistungen der Kasse a) Sicherstellung der Hilfe

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§ 12 Errichtung einer Pensionskasse für die christkatholischen und evangelisch-reformierten Geistlichen des Kantons Solothurn · VIII. Leistungen der Kasse a) Sicherstellung der Hilfe

1. Die Ansprüche auf Versicherungsleistungen sowie die für Versicherungsleistungen bezogenen Gelder dürfen weder verpfändet, noch mit Arrest belegt werden, noch in eine Konkursmasse einbezogen werden.

2. Abtretung oder Verpfändung solcher Ansprüche ist unzulässig.

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