423.772
CH-SO
§ 6 Volksbeschluss über das Kloster Mariastein
§ 6 Volksbeschluss über das Kloster Mariastein
1. Es werden aufgehoben
a) alle diesem Beschluss widersprechenden Teile des Dekretes vom 10. Oktober 1874, insbesondere dessen Artikel 2-9. Die auf Grund dieser aufgehobenen Teile des Dekretes vollzogenen Rechtsgeschäfte bleiben in Kraft.
b) die Regierungsratsbeschlüsse vom 25. Oktober 1874 und 10. Jänner 1882 über die Ausführung des erwähnten Dekretes.