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423.772 CH-SO

§ 4 Volksbeschluss über das Kloster Mariastein

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§ 4 Volksbeschluss über das Kloster Mariastein

1. An die Kosten, welche das Kloster während den nächsten 15 Jahren für die Restaurierung der unter Denkmalschutz stehenden Klostergebäude aufwendet, leistet der Staat, zusätzlich zur ordentlichen staatlichen Denkmalschutzsubvention, einen Beitrag von 20% der subventionsberechtigten Kosten.

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