423.761
CH-SO
§ 4 Wiedereröffnung des Kapuzinernoviziats
§ 4 Wiedereröffnung des Kapuzinernoviziats
1. Seiner Exzellenz dem Herrn Landammann der Schweiz soll, zufolge § 3 des in Freiburg verabredeten katholischen Abscheides, von gegenwärtigem Beschluss Bekanntschaft gegeben werden.