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423.761 CH-SO

§ 4 Wiedereröffnung des Kapuzinernoviziats

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§ 4 Wiedereröffnung des Kapuzinernoviziats

1. Seiner Exzellenz dem Herrn Landammann der Schweiz soll, zufolge § 3 des in Freiburg verabredeten katholischen Abscheides, von gegenwärtigem Beschluss Bekanntschaft gegeben werden.

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