423.761
CH-SO
§ 3 Wiedereröffnung des Kapuzinernoviziats
§ 3 Wiedereröffnung des Kapuzinernoviziats
1. Das Gesetz der helvetischen Regierung, welches den Klöstern die Aufnahme von Novizen verbietet, ist hiemit, insoweit es den Kapuzinerorden betrifft, zurückgenommen.