423.751
CH-SO
§ 3 Novizenaufnahme für Frauenklöster
§ 3 Novizenaufnahme für Frauenklöster
1. Das von der helvetischen Regierung ergangene Verbot, Novizen anzunehmen, ist, insoweit es diese 3 Frauenklöster betrifft, hiemit zurückgenommen.