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423.751 CH-SO

§ 3 Novizenaufnahme für Frauenklöster

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§ 3 Novizenaufnahme für Frauenklöster

1. Das von der helvetischen Regierung ergangene Verbot, Novizen anzunehmen, ist, insoweit es diese 3 Frauenklöster betrifft, hiemit zurückgenommen.

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