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423.751 CH-SO

§ 1 Novizenaufnahme für Frauenklöster

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§ 1 Novizenaufnahme für Frauenklöster

1. Die sämtlichen Frauenklöster des Kantons stehen unter dem unmittelbaren Schutz der Regierung.

Kanton Solothurn 423.751 § 2 Novizenaufnahme für Frauenklöster →

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