423.751
CH-SO
Kanton Solothurn 423.751
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Solothurn
Gesetzestext (3 Artikel)
1. Die sämtlichen Frauenklöster des Kantons stehen unter dem unmittelbaren Schutz der Regierung.
1. Ihnen wird ihre Existenz feierlich zugesichert.
1. Das von der helvetischen Regierung ergangene Verbot, Novizen anzunehmen, ist, insoweit es diese 3 Frauenklöster betrifft, hiemit zurückgenommen.