Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
423.71 CH-SO

Kanton Solothurn 423.71

1 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Solothurn
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Gesetzestext (1 Artikel)

1. Allen Klöstern, welche im Kanton Solothurn Güter besitzen, ist die ehevorige Selbstverwaltung derselben wieder überlassen.

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