423.582.1
CH-SO
Kanton Solothurn 423.582.1
5 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Solothurn
Gesetzestext (5 Artikel)
§ 1 Änderung der versicherten Besoldung in der Alters, und Invalidenversicherung der römisch, katholischen Weltgeistlichen
Originalquelle öffnen
1. Staatsbeiträge an die St. Ursen-Stiftung (Alters- und Invalidenversicherung der römisch-katholischen Weltgeistlichen) im Sinne des Gesetzes vom 31. März 1946 werden auch für Laientheologen und Pastoralassistenten, welche vom Diözesanbischof in den Dienst der Gemeinden berufen worden sind, ausgerichtet.
§ 2 Änderung der versicherten Besoldung in der Alters, und Invalidenversicherung der römisch, katholischen Weltgeistlichen
Originalquelle öffnen
1. Voraussetzung ist der Abschluss eines theologischen Studiums und die Institutio und Missio canonica seitens des Bischofs.
§ 3 Änderung der versicherten Besoldung in der Alters, und Invalidenversicherung der römisch, katholischen Weltgeistlichen
Originalquelle öffnen
1. Zur versicherten Besoldung wird ein Naturallohn in Höhe von 6700 Franken dazu gerechnet, falls eine Dienstwohnung unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird.
§ 4 Änderung der versicherten Besoldung in der Alters, und Invalidenversicherung der römisch, katholischen Weltgeistlichen
Originalquelle öffnen
1. Die neue Regelung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 1991 in Kraft.
§ 5 Änderung der versicherten Besoldung in der Alters, und Invalidenversicherung der römisch, katholischen Weltgeistlichen
Originalquelle öffnen
1. Der Regierungsratsbeschluss vom 16. September 1977 wird aufgehoben.