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§ 19 Gesetz über Ausbildungsbeiträge (Stipendiengesetz) - Aufhebung bisherigen Rechts

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§ 19 Stipendiengesetz · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wird das Gesetz über Ausbildungsbeiträge (Stipendiengesetz) vom 6. Juni 1971 aufgehoben.

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