419.11
CH-SO
§ 17 Gesetz über Ausbildungsbeiträge (Stipendiengesetz) - Aufhebung des kantonalen Stipendienfonds
§ 17 Stipendiengesetz · Aufhebung des kantonalen Stipendienfonds
1. Der durch das Gesetz über Stipendien und Ausbildungsdarlehen vom 25. Oktober 1964 geschaffene kantonale Stipendienfonds wird aufgehoben. Das Fondsvermögen ist zur Finanzierung der Stipendien zu verwenden.