416.962
CH-SO
§ 2 Beitritt zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich
§ 2 Beitritt zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich
1. Die Regierungsrat wird ermächtigt, die Vereinbarung namens des Kantons Solothurn zu unterzeichnen.