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416.962 CH-SO

§ 2 Beitritt zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich

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§ 2 Beitritt zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich

1. Die Regierungsrat wird ermächtigt, die Vereinbarung namens des Kantons Solothurn zu unterzeichnen.

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