416.353.13
CH-SO
§ 6 Absenzen- und Disziplinarordnung der kantonalen Berufsfachschulen - Absenzgründe
Absenzen und Dispensationen
§ 6 Absenzen- und Disziplinarordnung der kantonalen Berufsfachschulen · Absenzgründe
1. Als berechtigte Absenzen gelten folgende Gründe
a) Teilnahme an überbetrieblichen Kursen und Qualifikationsverfahren;
b) Teilnahme an Leiterkursen von Jugend + Sport;
c) Militär-, Ersatz-, Zivilschutz- und Feuerwehrdienst;
d) Erfüllung von gesetzlichen Pflichten und Aufgaben in Ausübung eines öffentlichen Amtes;
e) Krankheit und Unfall, sofern der Schulbesuch dadurch nicht möglich ist;
f) Todesfälle und andere ausserordentliche Ereignisse in der engeren Verwandtschaft;
g) andere wichtige, von der Direktion anerkannte Gründe.
2. Arzt- und Zahnarztbesuche, Fahrunterricht, praktische und theoretische Führerscheinprüfungen, Schularbeiten und Ausdehnung der Ferien werden in der Regel nicht als Absenzgründe anerkannt.