Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
416.353.13 CH-SO

§ 25 Absenzen- und Disziplinarordnung der kantonalen Berufsfachschulen - Inkrafttreten

Schlussbestimmung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (27 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 25 Absenzen- und Disziplinarordnung der kantonalen Berufsfachschulen · Inkrafttreten

1. Diese Absenzen- und Disziplinarordnung tritt auf den 1. August 2009 in Kraft.

← § 24 Absenzen- und Disziplinarordnung der kantonalen Berufsfachschulen Ziel und Zweck

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →