416.353.13
CH-SO
§ 24 Absenzen- und Disziplinarordnung der kantonalen Berufsfachschulen - Beschwerde
Rechtsschutz
§ 24 Absenzen- und Disziplinarordnung der kantonalen Berufsfachschulen · Beschwerde
1. Gegen Verfügungen aufgrund dieser Ordnung kann innerhalb von zehn Tagen schriftlich bei der Beschwerdekommission der Berufsbildung Beschwerde eingereicht werden.