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§ 24 Absenzen- und Disziplinarordnung der kantonalen Berufsfachschulen - Beschwerde

Rechtsschutz
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§ 24 Absenzen- und Disziplinarordnung der kantonalen Berufsfachschulen · Beschwerde

1. Gegen Verfügungen aufgrund dieser Ordnung kann innerhalb von zehn Tagen schriftlich bei der Beschwerdekommission der Berufsbildung Beschwerde eingereicht werden.

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