416.353.13
CH-SO
§ 23 Absenzen- und Disziplinarordnung der kantonalen Berufsfachschulen - Strafanzeige
Massnahmen
§ 23 Absenzen- und Disziplinarordnung der kantonalen Berufsfachschulen · Strafanzeige
1. Kommt bei einem Disziplinarverstoss der Tatbestand einer strafbaren Handlung nach eidgenössischem oder kantonalem Recht in Betracht, kann die Direktion gegen die lernende Person eine Strafanzeige erstatten.