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§ 2 Absenzen- und Disziplinarordnung der kantonalen Berufsfachschulen - Geltungsbereich

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§ 2 Absenzen- und Disziplinarordnung der kantonalen Berufsfachschulen · Geltungsbereich

1. Diese Ordnung regelt das Absenzen- und Disziplinarwesen der kantonalen Berufsfachschulen.

2. Sie gilt auch für gelernte Berufsleute, die an der Berufsmaturitätsschule einen Vollzeit- oder Teilzeitstudiengang (BM II) besuchen, soweit nachfolgend keine abweichenden Bestimmungen vorhanden sind.

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