416.353.13
CH-SO
§ 2 Absenzen- und Disziplinarordnung der kantonalen Berufsfachschulen - Geltungsbereich
Allgemeines
§ 2 Absenzen- und Disziplinarordnung der kantonalen Berufsfachschulen · Geltungsbereich
1. Diese Ordnung regelt das Absenzen- und Disziplinarwesen der kantonalen Berufsfachschulen.
2. Sie gilt auch für gelernte Berufsleute, die an der Berufsmaturitätsschule einen Vollzeit- oder Teilzeitstudiengang (BM II) besuchen, soweit nachfolgend keine abweichenden Bestimmungen vorhanden sind.