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§ 16 Absenzen- und Disziplinarordnung der kantonalen Berufsfachschulen - Sachbeschädigungen

Disziplin
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§ 16 Absenzen- und Disziplinarordnung der kantonalen Berufsfachschulen · Sachbeschädigungen

1. Jede Art von mutwilliger Sachbeschädigung ist verboten.

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