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§ 15 Absenzen- und Disziplinarordnung der kantonalen Berufsfachschulen - Gewaltandrohung und -anwendung

Disziplin
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§ 15 Absenzen- und Disziplinarordnung der kantonalen Berufsfachschulen · Gewaltandrohung und -anwendung

1. Jede Form von physischer und psychischer Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung ist untersagt.

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