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§ 13 Absenzen- und Disziplinarordnung der kantonalen Berufsfachschulen - Rauchen

Disziplin
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§ 13 Absenzen- und Disziplinarordnung der kantonalen Berufsfachschulen · Rauchen

1. Das Rauchen ist in sämtlichen Schulräumlichkeiten verboten.

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