416.353.13
CH-SO
§ 11 Absenzen- und Disziplinarordnung der kantonalen Berufsfachschulen - Verantwortlichkeit
Disziplin
§ 11 Absenzen- und Disziplinarordnung der kantonalen Berufsfachschulen · Verantwortlichkeit
1. Das Rektorat und die Lehrpersonen sind für die Aufrechterhaltung der Disziplin in der Schule verantwortlich.
2. Die Lehrpersonen melden Verstösse gegen die Disziplin unverzüglich dem Rektorat.
3. Bei schweren oder wiederholten Verstössen werden auch der Lehrbetrieb, die Erziehungsberechtigten der Lernenden und das Amt informiert.