416.353.13
CH-SO
§ 1 Absenzen- und Disziplinarordnung der kantonalen Berufsfachschulen - Ziel und Zweck
Allgemeines
§ 1 Absenzen- und Disziplinarordnung der kantonalen Berufsfachschulen · Ziel und Zweck
1. Diese Absenzen- und Disziplinarordnung dient der Aufrechterhaltung eines geordneten Schulbetriebs und dem Erhalt einer für das erfolgreiche Lernen förderlichen Schulgemeinschaft. Sie bezweckt insbesondere den regelmässigen und pünktlichen Schulbesuch sowie kooperatives, wertschätzendes und rücksichtsvolles Verhalten.