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416.145 CH-SO

§ 9 Studienreglement der Höheren Fachschule Pflege (HF Pflege) - Promotionsbedingungen

Zulassung und Promotion
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§ 9 HF Pflege · Promotionsbedingungen

1. Voraussetzungen für die Promotion sind der Besuch aller Module des ersten Semesters und des jeweiligen Ausbildungsjahres sowie ausreichende Leistungsbeurteilungen in den Lernbereichen Schule und berufliche Praxis (mindestens Bewertung E).

2. Die Schulleitung kann in Härtefällen zugunsten der Studentin oder des Studenten von den Promotionsbedingungen abweichen.

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