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416.145 CH-SO

§ 6 Studienreglement der Höheren Fachschule Pflege (HF Pflege) - Leistungsbeurteilung im Lernbereich Praxis

Zulassung und Promotion
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§ 6 HF Pflege · Leistungsbeurteilung im Lernbereich Praxis

1. Die Beurteilung im Lernbereich Praxis erfolgt durch einen Experten oder eine Expertin in schriftlicher Form.

2. Die Leistungen der Praxis werden nach dem ersten Semester und am Ende jedes Ausbildungsjahrs beurteilt.

3. Die Beurteilung der Leistungen beruht auf den zu erreichenden Kompetenzen gemäss Kompetenzenkatalog des Rahmenlehrplans.

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