416.145
CH-SO
§ 4 Studienreglement der Höheren Fachschule Pflege (HF Pflege) - Beurteilungsgrundsätze
Zulassung und Promotion
§ 4 HF Pflege · Beurteilungsgrundsätze
1. Die von den Studierenden erbrachten Leistungen in den Lernbereichen Schule und Praxis werden regelmässig formativ und summativ beurteilt.
2. Die formativen Beurteilungen unterstützen den individuellen Lernprozess. Sie können als Selbst- oder Peerbeurteilung erfolgen.
3. Die summativen Beurteilungen zählen zur Promotion und erfolgen durch Fremdbeurteilung.